Bestattungsvorsorge

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Bei einer Beerdigung entstehen viele Kosten, daher ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll, wenn Angehörige nicht auf den finanziellen Kosten sitzen bleiben sollen. Um für eine Bestattung vorzusorgen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem der Bestattungsvorsorgevertrag und die Sterbegeldversicherung. Für Angehörige stellen beide Arten der Vorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt werden und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden. Als Bestatter  stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist als Bestattungsvorsorge eine gute Möglichkeit zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Bestattung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen. In einem Gespräch mit dem Bestatter werden die eigenen Wünsche festgelegt. Anschließend wird ein Angebot für die Bestattungsleistungen erstellt. Der Betrag wird dann bereits zu Lebzeiten beglichen, wodurch eine finanzielle Absicherung geschaffen wird.

Flyer des Wirtschaftsverband HKH Saar e.V.

Flyer des Wirtschaftsverband HKH Saar e.V. (Download pdf, 1,24 MB)

Damit das Geld beispielsweise im Falle einer Insolvenz oder eines Versterbens des Bestatters gesichert wird, ist das Geld über die Innung HKH Saar mittels Anlage eines Treuhandkontos bei der Sparkasse Saarbrücken festgelegt.

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Eine Sterbegeldversicherung ist eine von mehreren Möglichkeiten der finanziellen Absicherung. Hierbei werden die finanziellen Mittel für die Bestattung gesichert. In der Regel werden in Monatsbeiträgen geringe Zahlungen an die Versicherung getätigt. Auch eine Einmalzahlung ist i

Im Falle des Todes erhalten die Angehörigen das entsprechende Sterbegeld und haben auf diese Weise die Möglichkeit alle Kosten, die mit der Bestattung im Zusammenhang stehen, zu decken. Kosten für die Trauerfeier, den Liegeplatz, den Grabstein und die Grabpflege sollten beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung ebenfalls berücksichtigt werden.